Larissa Hammann und Susanne Reiff erreicht ihr:
Montag und Mittwoch:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
außerhalb dieser Zeiten könnt ihr uns gerne eine
wir melden uns dann schellst möglichst bei euch.
Gerne beraten wir euch auch in Rottweil vor Ort - hierzu vereinbarst du bitte eine Termin mit uns
Wenn du dich auf dem Weg zum Führerschein für uns entschieden hast und dich verbindlich bei uns anmelden möchtest kannst du dies hier machten. Bist du noch unentschlossen und brauchst weitere Informationen, dann ruf uns einfach an - wir helfen dir gerne weiter!
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger:
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Automatik-Auto oder Schaltwagen fahren? Wenn du dich nicht entscheiden willst oder kannst, ist die Automatik-Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 das Richtige für dich.
Die Unterscheidung zwischen B, B96 oder BE ist nicht immer ganz so einfach, aber extrem wichtig wenn es um das Fahren mit Anhängern geht.
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.