Larissa Hammann und Susanne Reiff erreicht ihr:
Montag und Mittwoch:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr
Freitag:
09.00 bis 14.00 Uhr
außerhalb dieser Zeiten könnt ihr uns gerne eine E-Mail oder WhatsApp schicken wir melden uns dann schellst möglichst bei euch.
Gerne beraten wir euch auch in Baden Baden vor Ort - hier sind wir Dienstag und Donnerstag von 17.30 bis 18.30 Uhr oder nach Vereinbarung für euch da
Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)
- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg
- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer
auch mit Anhänger:
- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder
- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.
Automatik-Auto oder Schaltwagen fahren? Wenn du dich nicht entscheiden willst oder kannst, ist die Automatik-Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 das Richtige für dich.
Die Unterscheidung zwischen B, B96 oder BE ist nicht immer ganz so einfach, aber extrem wichtig wenn es um das Fahren mit Anhängern geht.
Durch eine spezielle Fahrerschulung kann man die Berechtigung zum führen von Leichtkrafträdern
(Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg)
erlangen. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.
Krafträder mit - Hubraum von mehr als 50 cm³ oder - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.
Krafträder mit
- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und
- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,
auch mit Beiwagen.
In der Ursprungsleistung nicht mehr als 70 kw
Krafträder mit - Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.O,1 kW/kg, auch mit Beiwagen.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und - Leistung von bis zu 15 kW
Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.
Mindestalter 15 Jahre
Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h;
mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).
Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.