CALW - DIE AUTOHAUS FAHRSCHULE

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in Calw

Unser Team

Luca
Luca
Fahrlehrer Klasse BE
Philipp
Philipp
Fahrlehrer Klasse A, BE, Ausbildungsfahrlehrer
Bürozeiten
euer Draht zu uns

Bürozeiten

Larissa Hammann und Susanne Reiff erreicht ihr:

 

Montag und Mittwoch:         

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 16.30 Uhr

Dienstag und Donnerstag:   

09.00 bis 12.00 Uhr und 13.00 bis 18.00 Uhr

Freitag:                                    

09.00 bis 14.00 Uhr

 

außerhalb dieser Zeiten könnt ihr uns gerne eine 

E-Mail oder WhatsApp schicken 

wir melden uns dann schellst möglichst bei euch.

 

Gerne beraten wir euch auch in Calw vor Ort - hier sind wir Dienstags und Donnerstags von 18 bis 18.30 Uhr oder nach Vereinbarung für euch da

Mach den ersten Schritt
Anmeldung

Mach den ersten Schritt

Wenn du dich auf dem Weg zum Führerschein für uns entschieden hast und dich verbindlich bei uns anmelden möchtest kannst du dies hier machten. Bist du noch unentschlossen und brauchst weitere Informationen, dann ruf uns einfach an - wir helfen dir gerne weiter!

zur Anmeldung
In Calw
bieten wir folgende Führerscheine an
Führerschein Klasse B

Führerschein Klasse B

Kraftfahrzeuge (außer der Klassen AM, A1, A2 und A)

- mit zulässiger Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg

- gebaut und ausgelegt zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer

 

auch mit Anhänger: 

 

- mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder  

- mit einer zulässigen Gesamtmasse über 750 kg, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt. 

weitere Informationen
Führerschein Klasse B197 oder 78
Automatik Auto oder Schaltwagen?

Führerschein Klasse B197 oder 78

Automatik-Auto oder Schaltwagen fahren? Wenn du dich nicht entscheiden willst oder kannst, ist die Automatik-Ausbildung mit der Schlüsselzahl B197 das Richtige für dich. 

weitere Infos zu B197
Anhängerführerschein
B, B96 oder BE - alles eine Frage des Gewichts

Anhängerführerschein

Die Unterscheidung zwischen B, B96 oder BE ist nicht immer ganz so einfach, aber extrem wichtig wenn es um das Fahren mit Anhängern geht.

weitere Infos Klasse BE oder B96
Führerschein Klasse B196
Motorradfahren mit dem Autoführerschein

Führerschein Klasse B196

Durch eine spezielle Fahrerschulung kann man die Berechtigung zum führen von Leichtkrafträdern

 (Hubraum 125 cm³, Nennleistung 11 kW, Leistungsgewicht max. 0,1 kW/kg) 

erlangen. Ziel der Schulung ist die Befähigung zum sicheren, verantwortungsvollen und umweltbewussten Führen eines Kraftrades der Klasse A1. Die Berechtigung wird durch den Eintrag der Schlüsselzahl 196 bei der Klasse B nachgewiesen und gilt nur in Deutschland.

weitere Infos zu B196
Führerschein Klasse A

Führerschein Klasse A

Krafträder mit - Hubraum von mehr als 50 cm³ oder - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h, auch mit Beiwagen.

weitere Infos Klasse A
Führerschein Klasse A2
Der Einstieg in die großen Klassen

Führerschein Klasse A2

Krafträder mit

- Motorleistung von nicht mehr als 35 kW und

- Verhältnis der Leistung zum Gewicht max. 0,2 kW/kg,

auch mit Beiwagen.

In der Ursprungsleistung nicht mehr als 70 kw

weitere Infos Klasse A2
Führerschein Klasse A1
Dein Weg in die Freiheit

Führerschein Klasse A1

Krafträder mit - Hubraum von nicht mehr als 125 cm³ und Motorleistung von nicht mehr als 11 kW und Verhältnis der Leistung zum Gewicht max.O,1 kW/kg, auch mit Beiwagen. 

 

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren oder bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h und - Leistung von bis zu 15 kW

weitere Infos Klasse A1
Führerschein Klasse AM
mit dem Roller durch die Welt

Führerschein Klasse AM

Zweirädrige Kleinkrafträder (Mopeds) mit - bauartbedingter Höchstgeschwindigkeit bis 45 km/h und mit einem Hubraum von nicht mehr als 50 cm³.

Mindestalter 15 Jahre

weitere Infos Klasse AM
Mofa Prüfbescheinigung
ohne strampeln mit 25 km/h durch die Stadt

Mofa Prüfbescheinigung

Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h; 

mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Zweirädrige und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h; 

mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch zweisitzig).

Eine zweite Person darf nur mitgenommen werden, wenn das Merkmal „Zweisitzigkeit“ in die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs eingetragen ist und das zulässige Gesamtgewicht nicht überschritten wird.

weitere Infos zum Mofa